Patienten mit einer gesetzlichen Krankenversicherung werden im Rahmen der normalen Sprechzeiten behandelt. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit. Eine Überweisung vom Hausarzt ist nicht zwingend notwendig, ausser Sie sind bei Ihrer Krankenversicherung im sogenannten Hausarztvertrag eingeschrieben.
Die Facharzpraxis Dr. Stecher unterhält mit der Mehrzahl der Betriebskrankenkassen Verträge zur Integrierten Versorgung. Im Rahmen dieser Verträge werden nur vom Spezialisten ambulante Operationen durchgeführt, für die eine Zulassung bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt wird. Wir rechnen direkt mit den Krankenkassen ab. Die Untersuchungs- und OP-Termine werden kurzfristig angeboten (in der Regel innerhalb 2 Wochen möglich). Bitte sagen Sie es uns am Telefon wenn Sie bei einer teilnehmenden Krankenkasse versichert sind und ggf. ambulant operiert werden müssen.
Ziel der Integrierten Versorgung ist es, für den Patienten eine optimale Behandlung von Beginn bis Abschluss zu organisieren. Von der Überweisung zum Spezialisten über eine konservative oder operative Behandlung bis hin zur Nachsorge umfasst die Integrierte Versorgung alle Behandlungsschritte für den Patienten. Somit kann Ihnen als Patient eine optimal aufeinander abgestimmte medizinische und therapeutische Behandlung angeboten werden.
Die teilnehmenden BKKs finden Sie auf der HOMEPAGE des BKK Landesverbandes Baden-Württemberg
Wenn Sie privat krankenversichert sind sprechen Sie uns bitte darauf an. Wir finden sicherlich einen geeigneten Termin für Sie.
Patienten mit Arbeits- oder Schulunfällen werden zu den normalen Sprechzeiten behandelt. Bitte treten Sie hierfür telefonisch mit uns ins Kontakt. Die Abrechnung der medizinischen Leistung erfolgt direkt mit der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft. Bringen Sie zusätzlich bitte Ihre Krankenversichertenkarte mit, da diese Daten ebenfalls für die Berufsgenossenschaft benötigt werden.
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